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Wilaya Sudan

H.  30 Sha'aban 1441 No: HTS 1441 / 48
M.  Donnerstag, 23 April 2020

Presseverlautbarung

Der Rechtsrat der Übergangsregierung verwirrt die Muslime im Sudan, indem er verkündet, dass der kommende Samstag der erste Tag des gesegneten Monats Ramaḍān ist, obwohl der Monat (Ramaḍān) gemäß den Bestimmungen des islamischen Rechts nachweislich am Freitag beginnt!

(Übersetzt)

Um die Muslime im Sudan noch mehr zu verwirren, verkündete der Rechtsrat der Übergangsregierung, dass der Monat Šaʿbān am morgigen Freitag auf 30 Tage vervollständigt werde, und der darauffolgende Samstag, also der 25.04.2020, der erste Tag des gesegneten Monats Ramaḍān sei. Damit verstößt der Rechtsrat der islamrechtlichen Sichtung Saudi-Arabiens. Außerdem widerspricht dies der Tatsache, dass der Neumond in einer Reihe von islamischen Ländern nicht gesichtet werden konnte, nachdem in diesen gestern Sichtungsversuche unternommen wurden. Damit wird der Monat Šaʿbān am heutigen Donnerstag auf 30 Tage vervollständigt. Demgemäß ist morgen, also Freitag, der erste Tag des gesegneten Monats Ramaḍān.

Wir von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan möchten die folgenden Punkte verdeutlichen, da uns Verantwortung und Aufrichtigkeit sehr wichtig sind:

Erstens: Der Rechtsrat der Übergangsregierung des Sudan verkündete, den Neumond des Monats Ramaḍān am Donnerstag dem 29. Šaʿbān sichten zu wollen. Als Reaktion darauf veröffentlichten wir am Montag, dem 20.04.2020 eine Verlautbarung, in der wir erklärten, dass der Rechtsrat die Menschen in die Irre führt, indem er den Donnerstag, den 30. Šaʿbānzum Tag der Mondsichtung erklärt. Dabei wird mit diesem Tag der Monat Šaʿbān auf 30 Tage vervollständigt.

Zweitens: Saudi-Arabien kündigte an, dass man am Donnerstag, also am 30. Šaʿbān 1441 n. H. – entsprechend dem 23.04.2020 n. Chr., versuchen würde den Neumond zu sichten. Dies, obwohl die Mondsichtung am 29. des Monats zu erfolgen hat, d.h. am 29. Šaʿbān. Dennoch vollzogen sie die Mondsichtung am 30. des Monats Šaʿbān und kamen zu dem Schluss, dass die Mondsichtung islamrechtlich erfolgte. Dies wäre für alle Muslime weltweit ausreichend, um am darauffolgenden Tag mit dem Fasten zu beginnen. Es gibt nämlich nur einen einzigen Neumond, und keinen speziellen Mond für den Sudan und auch keine weiteren Monde für andere Länder.

Drittens: Wir möchten dem Rechtsrat der Übergangsregierung des Sudan eine sehr wichtige Frage stellen. Haben Sie den Beginn des diesjährigen Šaʿbān durch Sichtung festgelegt, mit dem Ergebnis, dass der 01. Šaʿbān 1441 n. H. auf den Donnerstag, den 26.03.2020 n. Chr. fällt? Wenn ja, dann fragen wir uns, weshalb der Beginn des Monats Šaʿbān laut Ihren Veröffentlichungen auf den Mittwoch, den 25.03.2020 n. Chr. fällt!?

Viertens: Der Rechtsrat der Übergangsregierung des Sudan versucht die Menschen lediglich zu verwirren und von all den Krisen abzulenken, die sie derzeit durchmachen müssen.

Fünftens: Gemäß den Bestimmungen des islamischen Rechts müssen die Muslime im Sudan und in allen anderen Ländern morgen, d.h. am Freitag dem 24.04.2020 n. Chr., fasten. Dies aus dem einfachen Grund, dass die Mondsichtung gemäß der dafür vorgesehenen Methode islamrechtlich erfolgt ist. Dies steht im Einklang mit dem Befehl unseres geliebten Propheten (s), der sprach:

«صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ؛ فَإِنْ غُمَّ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا اْلْعِدَّةَ ثَلَاثِينَ»

„Fastet wenn ihr ihn seht und brecht eurer Fasten wenn ihr ihn seht. Wenn euch aber seine Sicht verborgen bleibt, so vollendet den Monat Šaʿbān mit 30 Tagen.“

Daher solltet ihr dem, was der Rechtsrat der Übergangsregierung des Sudan verkündete, keinerlei Beachtung schenken. Dieser führt die Menschen hin zum Verbotenen, nämlich am Tag des Fastens das Fasten unentschuldigt zu brechen. Kein Gehorsam gegenüber einem Geschöpf, das dem Schöpfer gegenüber ungehorsam ist.

Was nun diejenigen anlangt, die von der Gehorsamkeit gegenüber dem Machthaber (walī ul-amr) sprechen, so ist Folgendes zu sagen: Für die Muslime existiert seit der Zerstörung des Kalifats kein solcher Machthaber. Was die Regenten der heutigen Zeit betrifft, so handelt es sich bei diesen um die Gefolgschaft des Satans. Sie regieren mit Gesetzen, die nicht dem entsprechen, was uns Allah (t) als Offenbarung herabgesandt hat. Der Muslim hat jenem Befehlshaber verpflichtend Gehorsam zu leisten, der das Kalifenamt durch den islamrechtlichen Treueid (baiʿa) antritt, den die Muslime ihm leisten. Die Muslime sind verpflichtet, mühsam nach der Wiedererrichtung des Rechtgeleiteten Kalifats gemäß dem Plan des Prophetentums zu streben, dem rechtmäßigen Kalifen der Muslime den Treueid zu leisten und diesem gegenüber gehorsam zu sein. Dieser Kalif wird die Meinungsverschiedenheiten unter den Muslimen beseitigen.

﴿لِمِثْلِ هَذَا فَلْيَعْمَلِ الْعَامِلُونَ

Für ein Solches sollen diejenigen, die handeln, (ihre Werke) tun. (37:61)

Ibrāhīm ʿUṯmān (Abū Ḫalīl)
Offizieller Sprecher von Hizb ut Tahrir / wilāya Sudan
المكتب الإعلامي لحزب التحرير
Wilaya Sudan
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