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H.  12 Dhu al-Qi'dah 1438 No:
M.  Freitag, 04 August 2017

 Stellungnahme zur Verurteilung Sven Laus

Das am 26.07.2017 vom Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte Urteil gegen Sven Lau ist ein Politikum und nicht das Resultat eines rechtsstaatlichen Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht. Sowohl die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorwürfe als auch die Beweisführung und ebenso das Urteil belegen dies.

Bereits nach der Verhaftung Laus im Dezember 2015 wurde klar, dass die Anklage auf juristisch wackeligen Beinen steht. So bezog sich der Vorwurf der „Terrorunterstützung“ auf die in Syrien aktive Gruppierung Jaysh al-Muhajireen wa l-Ansaar (Jamwa), die im Zeitraum des vermeintlichen Tathergangs keine strukturelle Verflechtung zum syrischen al-Qaida Ableger oder zur IS besaß. Kontakte einiger der über tausend im Kriegsgebiet aktiven Gruppierungen zu al-Qaida-Sympathisanten bzw. zum IS hatten – wenn überhaupt - informellen Charakter und dienten vor allem der Abgrenzung von Einflusszonen, was sich naturgemäß aus der gemeinsamen Opposition gegenüber dem Assad-Regime ergibt. Angesichts dieser Gemengelage und den Bemühungen westlicher Partner – wie Katar und der Türkei – Einfluss auf die kämpfenden Gruppen zu nehmen, war die tatsächliche Ausrichtung zahlreicher Akteure in keiner Weise abzusehen.

Selbst den deutschen Behörden war zu jener Zeit nicht klar, ob die in Syrien aktiven Kampfverbände der „moderaten“ oder „terroristischen“ Opposition zuzurechnen seien. So forderte im Jahr 2016 der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart für das Strafverfahren gegen das Unterstützernetzwerk von Ahrar al-Sham eigens ein Gutachten von Prof. Steinberg an, um sich durch das Dickicht der komplexen Oppositionsszene des Syrienkriegs lotsen zu lassen. Nur zwei Wochen später kursierten dann Gerüchte, Bundesjustizminister Heiko Maas könnte die Verfolgungsermächtigung gegen die Miliz aufheben, da sie sich eventuell an Friedensgesprächen mit dem Assad-Regime beteiligen würde. Die politisch motivierte Aufhebung der Verfolgungsermächtigung hätte die Mitglieder Ahrar al-Shams augenblicklich von „Terroristen“ zu „Kombattanten“ umdefiniert und dem Strafverfahren somit jede Grundlage entzogen! Während also deutsche Ministerien und Gerichte erst nach Gutachten und politischen Situationsanalysen in der Lage waren, die betreffenden Gruppierungen einzuordnen, wird dem Angeklagten Sven Lau ein umfassender und lückenloser Kenntnisstand sowie die bewusste Unterstützung „terroristischer Vereinigungen“ gemäß § 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 und 5 vorgeworfen!

Das Verfahren selbst war von zahlreichen Widersprüchen, Lügen und Lücken gekennzeichnet. Angesichts der paradoxen Aussagen des Hauptbelastungszeugen sah sich der vorsitzende Richter Frank Schreiber in der Urteilsverkündung genötigt, seine Entscheidung krampfhaft zu rechtfertigen. So habe das Gericht nun mal keine anderen Zeugen gehabt und sei allen Bedenken zum Trotz gezwungen gewesen, die wirren Aussagen von Ismail I. zu verwerten. Ohnehin, so Schreiber, sage niemand immer die Wahrheit oder Lüge ständig. Mit anderen Worten wurde das geheiligte „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) zu den Akten gelegt und durch ein dem Zeitgeist eher entsprechendes Rechtsprinzip „im Zweifel gegen den Muslim“ ersetzt!

Die politische Dimension des Urteils wird durch die unverzügliche Reaktion des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul deutlich, der die Entscheidung mit folgenden Worten begrüßte: „Mit der Haftstrafe sendet unser Rechtsstaat ein deutliches Signal: Unterstützer des islamistischen Terrors gehören hinter Gitter.“ Der Innenminister expliziert damit die derzeitige Rolle deutscher Gerichte im Kampf gegen den Islam: Anstatt die Berufsehre der „weltanschaulich neutralen Justiz“ zu wahren, scheinen die Richter zu politischen Handlangern verkommen zu sein, die jede Form des rechtsstaatlichen Ethos vermissen lassen. Mit dem Urteil gegen Sven Lau hat sich die dritte staatliche Gewalt zum Erfüllungsgehilfen des politischen Primats degradieren und zweckentfremden lassen.

Hizb-ut-Tahrir verurteilt die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts aufs Schärfste. Das Urteil dient der generellen Kriminalisierung der islamischen Revolution in Syrien, die imstande ist, den ganzen Nahen Osten aus der westlichen Hegemonie zu befreien. Ebenso sollen diese staatlich sanktionierten Maßnahmen die Muslime in Europa dazu bringen, ihre Bindung zur Umma in anderen Teilen der Welt aufzugeben. Auf diese Weise soll die Solidarität zu unseren Geschwistern im Keim erstickt werden und einem Gefühl der Gleichgültigkeit weichen. Dem mörderischen Treiben der säkularen Diktatoren in der islamischen Welt sollen die Muslime hierzulande nicht nur tatenlos zuschauen, sondern darüber hinaus den tugendhaften Widerstand als Terrorismus brandmarken und sich von unseren unterdrückten Geschwistern abwenden! Hizb-ut-Tahrir stellt sich dem entschieden entgegen und ruft die Muslime Deutschlands und Europas dazu auf, die Umma in ihrem heldenhaften Kampf gegen Gewaltherrschaft und Unterdrückung unbeirrt zu unterstützen. Die Furcht der Gemeinschaft Muḥammads (s) gilt nicht den weltlichen Gerichten, sondern dem Herrn der Welten (swt), dem Richter am Tage der Auferstehung. Der Erhabene sagt:

﴿فَلَا تَخْشَوُا النَّاسَ وَاخْشَوْنِ وَلَا تَشْتَرُوا بِآيَاتِي ثَمَنًا قَلِيلًا ۚ وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ﴾

Darum fürchtet nicht die Menschen, sondern fürchtet Mich; und gebt nicht Meine Zeichen um einen geringen Preis hin. Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind das die Ungläubigen. [5:44]

12. Ḏū l-Qiʿda 1438 n. H. – 04.08.2017

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