Media Office
Sudan
H. 7 Rabi' II 1442 | No: 1442/02 |
M. Sonntag, 22 November 2020 |
Presseverlautbarung
Der Sudan zieht seine Vorbehalte gegenüber der Afrikanischen Kinderrechtscharta zurück und unterbindet Eheschließungen unter 18 Jahren im Streben nach dem Wohlwollen des ungläubigen Westens!
(Übersetzt)
Der Ministerrat stimmte der Rücknahme früherer Vorbehalte die Afrikanische Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes betreffend zu. Die Ministerin für Arbeit und soziale Entwicklung, Lina El-Sheikh, erklärte, dass die früheren Vorbehalte der Unterdrückung von Mädchen dienten. Man hätte die Rechte des Mädchens nicht anerkennen wollen. Sie wies darauf hin, dass dies das Land in internationalen Verruf gebracht habe, weil die Vorbehalte wesentliche Artikel der Charta betrafen. (Sudan Tribune)
In der Präambel der Afrikanischen Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes, deren Rahmenbedingungen von den Regierungen westlicher Länder festgelegt wurden, heißt es: „Alle kulturellen oder religiösen Bräuche, Traditionen und Sitten, die den Rechten und Pflichten, die diese Charta umfasst, widersprechen, sind untersagt.“ Die Gesetze Allahs (t) stimmen mit den sogenannten „Rechten“, die von den Ungläubigen definiert wurden, nie überein. Daher werden alle Rechtssprüche des Islam, welche die Rechte und die Erziehung des Kindes betreffen, aufgehoben. So heißt es in Artikel 7 dieser Charta: „Jedem Kind, das ist der Lage ist, seine eigene Meinung zu äußern, wird das Recht garantiert, seine Meinung in allen Fragen frei zu äußern und seine Ansichten im Einklang mit den gesetzlich festgelegten Einschränkungen darzulegen.“ Dieser Artikel definiert die Meinungsfreiheit und brachte eine Generation der Gottlosigkeit und des Fehlverhaltens hervor. Diese Generation ist auch als „Außenseitergeneration“ bekannt. Sie imitiert die Wesenszüge des ungläubigen Westens in allen Belangen.
Artikel 9 beschreibt die Gedanken- und Religionsfreiheit. So heißt es darin: „Jedes Kind hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“ Anders ausgedrückt ist daran nichts falsch, wenn ein Kind vom Glauben abfällt! Was nun jene Artikel betrifft, von der die Ministerin für Arbeit und soziale Entwicklung sprach, als sie sagte, dass die Vorbehalte gegenüber diesen den Sudan international in Verruf brachten, so garantieren diese schwangeren Mädchen das Recht auf Bildung und verbieten, dass sich Kinder unter 18 Jahren verloben oder heiraten. Die Ministerin sollte sich schämen! Offensichtlich ist sie verwirrt und orientierungslos.
Es wird behauptet, dass derartige Artikel die Familienbande schützen und die Anzahl der Scheidungen reduzieren sollen. Außerdem sei das körperliche Wachstum bzw. die Entwicklung der Frau erst im Alter von 18 Jahren abgeschlossen. Wir lassen uns von solch billigen Tricks nicht täuschen! Solche und ähnliche Rechtfertigungen sind nichts als fadenscheinige Ausreden und ein Versuch, das Übel zu beschönigen. Die Übergangsregierung hat internationale Konventionen die Frauen und Kinder betreffend unterzeichnet, welche im völligen Widerspruch zu dem stehen, was an islamischen Rechtssprüchen existiert. Durch derartige Konventionen wird sich das Verderben verbreiten!
Feministische Organisationen und zwielichtige Parteien, die von westlichen Ländern finanziert werden, scheuen keine Mühen, um die Gesellschaft zu verderben. Vor diesem Hintergrund veranstalten sie Modenschauen und Frauenfußballspiele. Sie organisieren Tanz- und Gesangsveranstaltungen und andere gemischtgeschlechtliche Aktivitäten. Ihr Ziel ist der kontinuierliche Abbau aller schützenden Barrieren, die zwischen den Geschlechtern existieren. Sie reizen die Instinkte der Menschen und steigern damit die Begierden. Gleichzeitig wollen sie die Eheschließung hinauszögern! Auf diese Weise wollen sie die Gesellschaft verderben und pervertieren.
Das Zurücknehmen von geäußerten Vorbehalten, die Unterzeichnung internationaler Abkommen, die Förderung verdorbener Aktivitäten und Veranstaltungen sowie das Annullieren des geltenden Personenstandsgesetzes, das aus einer Reihe von islamischen Rechtssprüchen besteht: All diese Maßnahmen dienen nur einem einzigen Zweck; nämlich der Zerstörung der Familienbande und als Motivation für moralischen Aufruhr!
Ein solches Verbrechen zu begehen haben sich nicht einmal die britischen Kolonialisten gewagt. Ebenso wenig alle anderen Regierungen, die der aktuellen Übergangsregierung vorausgingen. Die Übergangsregierung möchte ihre Unterwürfigkeit den ungläubigen Kolonialisten gegenüber beispielhaft demonstrieren. Man trachtet mit solchen Verbrechen danach, die Umsetzung eines Zivilrechts durchsetzen, welches die Rechtssprüche des Islam (das Beziehungssystem der Geschlechter betreffend) ersetzen soll. Dieses Zivilrecht wird die Familienbande zerstören und den Menschen den animalischen westlichen Lebensstil aufdrängen, einen Lebensstil voller Krankheiten und Epidemien. Wir sollen dem zerstörerischen Westen folgeleisten, der aus Neid alles auszulöschen versucht, was in unseren Gesellschaften an Keuschheit und Reinheit übriggeblieben ist.
(وَاللَّهُ يُرِيدُ أَن يَتُوبَ عَلَيْكُمْ وَيُرِيدُ الَّذِينَ يَتَّبِعُونَ الشَّهَوَاتِ أَن تَمِيلُوا مَيْلاً عَظِيماً)
Und Allah will eure Reue annehmen; diejenigen aber, die den Begierden folgen, wollen, dass ihr (vom rechten Weg) völlig abweicht.(4:27)
Der Islam ist wahrlich der einzige Garant für ein anständiges Leben. Der Mensch wurde mit den islamischen Rechtssprüchen geehrt. Allah (t) der Allweise und Allwissende hat uns mit diesen Rechtssprüchen Rechte gewährt. Die Gottesfurcht (taqwā) wurde zur Grundlage einer jeden Familie erhoben. Er (t) ist es, der die Beziehung zwischen Mann und Frau und ebenso die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ordnet. Familien, die auf Basis der Gottesfurcht aufgebaut werden, sind stark und von Tranquilität erfüllt. Dies kann allerdings nur unter dem Schatten des Kalifatsstaates geschehen, der die Regeln der Scharia in allen Lebensbereichen anwendet, sodass die Familie ein glückliches und beschauliches Leben führen kann.
Offizielle Pressesprecherin der Frauenabteilung von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan
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