Mittwoch, 23 Jumada al-thani 1446 | 25/12/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen

Eine Kondolenzbekundung von Hizb-ut-Tahrir für die Märtyrer der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien

(الَّذِينَ إِذَا أَصَابَتْهُمْ مُصِيبَةٌ قَالُوا إِنَّا لِلَّهِ وَإِنَّا إِلَيْهِ رَاجِعُونَ * أُولَئِكَ عَلَيْهِمْ صَلَوَاتٌ مِنْ رَبِّهِمْ وَرَحْمَةٌ وَأُولَئِكَ هُمُ الْمُهْتَدُونَ)

Ihnen, die da sagen, wenn sie ein Unglück trifft: „Wir gehören Allah und zu Ihm kehren wir zurück.“ Auf diese lässt ihr Herr Segnung und Barmherzigkeit herab und diese werden rechtgeleitet sein.

[2: 156-157]

 

An unsere lieben Brüder und Schwestern, die Träger der daʿwa in der Türkei und Syrien und an die Träger der daʿwa generell..., an unser standhaftes Volk in der Türkei und Syrien, die ihren Lohn nur von Allah erwarten, und an die islamische Umma im Allgemeinen!

Hizb-ut-Tahrir spricht den Angehörigen der Märtyrer der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien sein tief empfundenes Mitgefühl aus. Wir bitten Allah, den Erhabenen und Gewaltigen, die Opfer als šuhadāʾ al-āḫira, als Märtyrer des Jenseits, bei Sich aufzunehmen. Dies in Anbetracht des übereinstimmend tradierten Hadithes von Abū Huraira, in dem es heißt: Es sprach der Gesandte Allahs (s):

«... الشُّهَدَاءُ خَمْسَةٌ الْمَطْعُونُ وَالْمَبْطُونُ وَالْغَرِقُ وَصَاحِبُ الْهَدْمِ وَالشَّهِيدُ فِي سَبِيلِ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ»

[...] Die Märtyrer (šuhadāʾ) sind fünf: Derjenige, der an einer Seuche stirbt oder an Durchfall oder ertrinkt oder von Trümmern begraben wird, und der Märtyrer auf dem Wege Allahs.

Auch bitten wir Allah, den Erhabenen und Gepriesenen, alle Verletzten und Leidenden rasch, vollständig und klaglos genesen zu lassen.

Ebenso bitten wir Ihn, den Erhabenen, den Geretteten durch Seine Gunst und Gnade ein ansehnliches Leben zu bescheren, das sie im Gehorsam Allahs und Seines Gesandten verbringen.

Diese Erdbebenkatastrophe hat gezeigt, dass der Islam in den Herzen der Muslime tief verwurzelt ist. So sprachen die Rettungsmannschaften unentwegt den takbīr aus, während sie ihre Geschwister aus den Trümmern befreiten. Insbesondere dann war der takbīr am intensivsten, als sie in Cindirês, in der Region Efrin, ein Kind retteten, das seine Mutter gerade zur Welt gebracht hatte und die Mutter selbst unter den Trümmern verstarb. Oder als sie in Gaziantep versuchten, eine Frau unter den Haustrümmern zu retten, diese aber - bevor man sie herauszog - um ein Kopftuch bat, damit ihre Haare nicht unbedeckt blieben. Zu erwähnen ist auch der Mann in der Stadt Kahraman, dem sie unter den Trümmern zuriefen, um ihn herauszuziehen, er aber zuerst um Wasser für die Gebetswaschung bat, damit er das Gebet noch rechtzeitig verrichten konnte! Und während all desssen dringt von überall der takbīr in den Himmel: Allāhu akbar! Allāhu akbar! Allāhu akbar!

Der Gläubige ist nicht wie andere Menschen. Er weiß, dass man die Bestimmung Allahs nicht zurückweisen kann und dass sie aus einer Weisheit heraus geschieht, die nur Er, der Erhabene, kennt. Daher bleibt er standhaft, wenn ihn ein Unglück trifft, weil er nach dem Wohlgefallen seines Herrn strebt. In einem Hadith, den Muslim von Ṣuhaib berichtet, sagt der Gesandte Allahs (s):

«عَجَباً لِأَمْرِ الْمُؤْمِنِ إِنَّ أَمْرَهُ كُلَّهُ خَيْرٌ وَلَيْسَ ذَاكَ لِأَحَدٍ إِلَّا لِلْمُؤْمِنِ إِنْ أَصَابَتْهُ سَرَّاءُ شَكَرَ فَكَانَ خَيْراً لَهُ وَإِنْ أَصَابَتْهُ ضَرَّاءُ صَبَرَ فَكَانَ خَيْراً لَهُ»

Über die Angelegenheit des Gläubigen kann man nur staunen, denn jede seiner Angelegenheiten ist gut für ihn. Und das steht niemandem außer dem Gläubigen zu: Wenn ihn Erfreuliches trifft, dankt er Allah, und das ist gut für ihn. Und wenn ihn Schaden trifft, bleibt er standhaft, und das ist ebenso gut für ihn.

Die Länder der Muslime werden - eines nach dem anderen - von Katastrophen heimgesucht. So ist keines unserer Länder vom Unheil verschont geblieben: Erdbeben, Überschwemmungen, Dürre, Kargheit, Kriege, Kämpfe, Armut und Hunger haben sie erfasst. Obwohl die so genannten Naturkatastrophen in den Kreis des qaḍāʾ fallen, ist es für den Staat, der ja die Angelegenheiten der Menschen wahrzunehmen hat, dennoch verpflichtend, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die Menschen in richtiger Weise zu betreuen. Wäre der Staat des Kalifats vorhanden, hätte er die Muslime zusammengeführt, sie geeint und ihnen in ihrem Unglück Trost gespendet. Er hätte ihnen die Aufgaben abgenommen, sich um ihre Angelegenheiten gekümmert, sie bei der Hand genommen und sie zum Guten geführt. Damit hätten sie leicht auf die Unterstützung anderer verzichten können.

Möge Allah (t) unseren Toten gnädig sein, unsere Verletzten heilen und Sich der Überlebenden dieser Katastrophe annehmen! Wir schließen ab, wie wir begonnen haben:

(الَّذِينَ إِذَا أَصَابَتْهُمْ مُصِيبَةٌ قَالُوا إِنَّا لِلَّهِ وَإِنَّا إِلَيْهِ رَاجِعُونَ * أُولَئِكَ عَلَيْهِمْ صَلَوَاتٌ مِنْ رَبِّهِمْ وَرَحْمَةٌ وَأُولَئِكَ هُمُ الْمُهْتَدُونَ)

Ihnen, die da sagen, wenn sie ein Unglück trifft: „Wir gehören Allah und zu Ihm kehren wir zurück.“ Auf diese lässt ihr Herr Segnung und Barmherzigkeit herab und diese werden rechtgeleitet sein. [2: 156-157] Wir gehören Allah und zu Ihm kehren wir zurück!

   Euer Bruder

ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta
Der amīr von Hizb-ut-Tahrir

18. Rağab 1444 n. H.
 9. Februar 2023 n. Chr.
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