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Wilaya Irak

H.  13 Safar 1443 No: 1443/01
M.  Montag, 20 September 2021

Presseverlautbarung

Der islamische Rechtsspruch die bevorstehenden Wahlen im Irak betreffend

(Übersetzt)

Nachdem es in Bagdad und in den südlichen Provinzen des Irak aufgrund der sich verschlechternden Lage und der grassierenden Korruption zu heftigen Demonstrationen kam, trat ʿĀdil ʿAbd al-Mahdī von seinem Amt als Premierminister zurück. Kurz darauf folgte der Amtsantritt von Muṣṭafā al-Kāẓimī, der versprach, der Korruption ein Ende zu setzen und am 10. Oktober vorgezogene Wahlen abzuhalten. Dies wurde als Allheilmittel für das Leiden des irakischen Volkes und als angebliche Lösung für ihr Elend angepriesen… Eine Zeit lang hat die irakische Regierung alles in ihrer Macht Stehende getan, um diese Wahlen zu einem Erfolg werden zu lassen, wobei sich das irakische Volk gegen diese Wahlen sträubte. Die Regierung versucht, die Menschen davon zu überzeugen, dass die Wahlen fair ablaufen und internationale Beobachter die Integrität der Wahlen gewährleisten würden. Es scheint, als würde sich die irakische Regierung nur an die Nichtmuslime im Staat wenden, da der islamische Rechtsspruch diesbezüglich überhaupt keine Erwähnung mehr findet! Selbst die marājiʿ, welche darauf drängen, keine korrupten Personen zu wählen, tun dies unter dem Slogan: „Nur weil etwas ausprobiert wurde, hat es sich noch lange nicht bewährt.“ Auch sie schenken dem islamischen Rechtsspruch keinerlei Aufmerksamkeit! Sie verschweigen also einen islamischen Rechtsspruch.

Dies, obwohl diese Wahlen eine einzige Lüge sind, erfunden von der amerikanischen Besatzungsmacht. Sie führte das Quotensystem ein, welches dazu führte, dass sich die Korruption in den Staatsapparaten verbreitete und das Land in allen politischen und sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen, militärischen und sozialen Bereichen rückständig wurde. Sie führte ein föderales Regierungssystem und die Gewaltenteilung ein; die Exekutive (und damit die Regierung) sollte fortan in den Händen der Schiiten liegen, die Legislative (das Parlament) in Händen der Sunniten und die Präsidentschaft der neu gegründeten Republik in Händen der Kurden. Der amerikanische Besatzer hat eine Verfassung für den Irak niedergeschrieben und festgelegt und dem Volk nur die Wahl gelassen, wer dieses System letztlich in die Tat umsetzt. Was uns als Muslime allerdings interessiert, ist der islamische Rechtsspruch diese Wahlen betreffend. Zu diesem Zweck müssen wir die Realität der Wahlen verstehen und den islamischen Rechtsspruch in Bezug auf diese Realität darlegen.

Was die Realität dieser Wahlen anlangt, so stellen diese die Auswahl von jemandem als Vertreter oder Stellvertreter im Namen einer Gruppe dar, mit dem Zweck, eine bestimmte Handlung auszuführen. Bei der Handlung kann es sich um die Leitung einer Reise, um die Schlichtung zwischen streitenden Parteien oder um die Regentschaft handeln. Im letzteren Fall übernimmt die damit betraute Person, d.h. der Regent, die Betreuung der Angelegenheiten der islamischen Umma. Die Wahl ist also eine Art der Vollmachtübertragung. Damit ist die Vorgangsweise (uslūb) des Wählens an sich erlaubt (mubāḥ). Allerdings ist diese Vorgangsweise stets mit dem Rechtsspruch der Tätigkeit verknüpft, mit der sie verbunden ist. Dies gemäß der Rechtsregel: „Der Stellvertreter ist wie derjenige, der vertreten wird.“ Sind die Handlungen, die eine Person ausführt, islamrechtlich zulässig, so ist auch die Stellvertretung dieser Person zulässig. Sind die Handlungen, die eine Person ausführt, islamrechtlich jedoch unzulässig, so ist auch die Stellvertretung dieser Person unzulässig. Um nun also den islamischen Rechtsspruch die bevorstehenden Wahlen betreffend herauszufinden, ist es notwendig, die Tätigkeit des Legislativrates und des Parlaments zu kennen. Nur auf diese Weise kann festgestellt werden, ob die Stellvertretung dieser Tätigkeit erlaubt ist oder nicht.

Die wichtigsten Aufgaben des Parlaments sind die Folgenden:

Erstens: Das Erlassen von Gesetzen, an die sich sowohl die Exekutive als auch die Judikative verbindlich zu halten haben. Diese Tätigkeit zählt zu den gefährlichsten Handlungen des Parlaments und stellt zugleich den deutlichsten Akt des Unglaubens dar. Dies, weil Allah (t) der alleinige Souverän ist. Niemand darf dem Allmächtigen Seine Souveränität streitig machen. Das Parlament spricht die Souveränität jedoch den Menschen und nicht Allah (t) zu. Es sprach der Allmächtige:

(وَأَنِ احْكُمْ بَيْنَهُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ وَلا تَتَّبِعْ أَهْوَاءَهُمْ وَاحْذَرْهُمْ أَنْ يَفْتِنُوكَ عَنْ بَعْضِ مَا أَنْزَلَ اللَّهُ إِلَيْكَ)

Und so richte zwischen ihnen nach dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen, sondern sieh dich vor ihnen vor, dass sie dich nicht der Versuchung aussetzen (abzuweichen) von einem Teil dessen, was Allah zu dir (als Offenbarung) herabgesandt hat!(5:49)

Zweitens: Die Wahl des Staatsoberhauptes bzw. des Ministerpräsidenten. Dieser regiert jedoch mit etwas anderem als mit dem, was Allah (t) als Offenbarung herabgesandt hat. Der Islam hat dies verboten. Der Allmächtige sprach:

(وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَئِكَ هُمُ الْكَافِرُونَ)

Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen. (5:44)

Drittens: Der Regierung auf Grundlage einer kufr-Verfassung, die von einem Besatzer festgelegt wurde, Vertrauen zu schenken oder es ihr zu verweigern, und ebenjene Verfassung zur Grundlage und zum Bezugspunkt bei der Beilegung von Streitigkeiten zu machen. Der Erhabene sprach:

(يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَطِيعُوا اللَّهَ وَأَطِيعُوا الرَّسُولَ وَأُولِي الأَمْرِ مِنْكُمْ فَإِنْ تَنَازَعْتُمْ فِي شَيْءٍ فَرُدُّوهُ إِلَى اللَّهِ وَالرَّسُولِ إِنْ كُنْتُمْ تُؤْمِنُونَ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ ذَلِكَ خَيْرٌ وَأَحْسَنُ تَأْوِيلاً)

O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.(4:59)

Dies sind die wichtigsten und wohl bekanntesten Tätigkeiten des Parlaments. Es gibt darüber hinaus noch andere Tätigkeiten, die mit der Außen- und Innenpolitik zusammenhängen. So z.B. das Abschließen von Abkommen und Verträgen, die es den Ungläubigen ermöglichen, muslimischen Boden zu besetzen. Allah der Allmächtige sprach:

(وَلَنْ يَجْعَلَ اللَّهُ لِلْكَافِرِينَ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ سَبِيلا)

Und Allah wird niemals den Ungläubigen die Oberhand über die Gläubigen geben.(4:141)

Auch bestimmt das Parlament über die Bildungs- und Justizpolitik. Diese beruhen auf dem Säkularismus – der Doktrin der Trennung von Religion und täglichem Leben.

Dementsprechend ist die Partizipation an diesen Wahlen in Form von Kandidatur und Stimmabgabe gemäß der Scharia verboten, da es eine Art Bevollmächtigung zum Vollzug von Verbotenem ist. Der gewählte Volksvertreter regiert gemäß dem demokratischen System, welches ein System des Unglaubens ist, da es Menschen die Befugnis gibt, Gesetze zu erlassen. Ganz abgesehen von den Katastrophen und dem Unheil, welche sie über das Land und die Menschen bringen.

O ihr Muslime im Irak! Wir haben euch vom ersten Tag an, als der ungläubige Besatzer in unser Land eindrang, unseren aufrichtigen Rat mitgeteilt. Außerdem haben wir bei allen Geschehnissen, die sich ereigneten, stets den islamischen Rechtsspruch diesbezüglich dargelegt. Daran möchten wir euch heute erinnern, ganz in Übereinstimmung mit den Worten des Allmächtigen, Der sprach:

(وَذَكِّرْ فَإِنَّ الذِّكْرَى تَنفَعُ الْمُؤْمِنِينَ)

Doch fahre fort, (sie) zu ermahnen; denn die Ermahnung nützt den Gläubigen.(51:55)

Und wir werden nicht müde unsere mahnenden Worte zu wiederholen, bis Allah der Allmächtige jener Gruppe von Gläubigen den Sieg zu Teil werden lässt, die sich seit langem für die Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise durch die Wiedererrichtung des Rechtgeleiteten Kalifats gemäß dem Plan des Prophetentums einsetzt, mit dem Ziel, das Wort Allahs (t) zum Höchsten zu erheben.

(يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا اسْتَجِيبُوا لِلَّهِ وَلِلرَّسُولِ إِذَا دَعَاكُمْ لِمَا يُحْيِيكُمْ وَاعْلَمُوا أَنَّ اللَّهَ يَحُولُ بَيْنَ الْمَرْءِ وَقَلْبِهِ وَأَنَّهُ إِلَيْهِ تُحْشَرُونَ)

O ihr, die ihr glaubt, hört auf Allah und den Gesandten, wenn er euch zu etwas aufruft, das euch Leben verleiht, und wisset, dass Allah zwischen den Menschen und sein Herz tritt, und dass ihr vor Ihm versammelt werdet.(8:24)

Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Irak

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