Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass der Hijab am Arbeitsplatz verboten werden kann, legitimiert Islamfeindlichkeit und legalisiert die Diskriminierung muslimischer Frauen in Europa
- |
Am Donnerstag, den 15. Juli, entschied das oberste Gericht der Europäischen Union, dass Unternehmen muslimischen Arbeitnehmerinnen das Tragen des Hijab unter bestimmten Umständen verbieten können. So heißt es: „Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitte