Mittwoch, 16 Safar 1446 | 21/08/2024
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بسم الله الرحمن الرحيم

Ein Brief, adressiert an Shavkat Mirziyoyev, den Präsidenten der Republik Usbekistan

(Übersetzt)

Alles Lob gebührt Allah (t). Segen und Frieden auf den Gesandten Allahs (s), seine Familie und seine Gefährten (r).

Herr Shavkat Mirziyoyev,

in Ihrer Rede anlässlich der 46. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates im Jahr 2021 sagten Sie folgendes: „Im Rahmen der Einrichtung einer Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter werden wir weiterhin alle Formen von Folter, sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung strikt bekämpfen. Für derartige Verbrechen gibt es keine Verjährungsfrist. Wir beabsichtigen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter zu ratifizieren.“ Weiterhin ist bekannt, dass die usbekische Regierung dieses Abkommen unterzeichnet und sich verpflichtet hat, die Bevölkerung Usbekistans vor Folterverbrechen zu schützen.

Im selben Jahr haben Sie auch eine weitere Resolution unterzeichnet. Und zwar „Zur Verbesserung des Systems zur Prävention von Folter“. Zu diesem Zweck wurden Ausbildungskurse im Bereich der Folterbekämpfung für diejenigen, die Schnellermittlungen, Erstermittlungen, Untersuchungen und Voruntersuchen durchführen, sowie für Mitarbeiter von Institutionen, organisiert, die Strafen vollstrecken. Am 19. Juli 2023 fand in Taschkent ein Schulungskurs zum Thema „Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten von Mitarbeitern staatlicher Stellen im Zusammenhang mit der Erstellung des sechsten periodischen Berichts der Republik Usbekistan über die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Formen der Behandlung und Strafe“ statt. Nach Angaben des Pressedienstes des Obersten Gerichtshofs der Republik Usbekistan hat Usbekistan heute mehr als 80 internationale Dokumente im Bereich der Menschenrechte und Freiheiten ratifiziert. In diesem Zusammenhang wurden im Land zahlreiche Sitzungen und Seminare abgehalten, sowie Beschlüsse verabschiedet.

Trotz der Maßnahmen und Entscheidungen, die getroffen wurden, um die „Menschenrechte und Freiheiten“ der Bürger Usbekistans zu sichern, stürmten Beamte des Innenministeriums in Zusammenarbeit mit dem usbekischen Geheimdienst in der Nacht des 4. Januar 2024 die Häuser einiger unserer Brüder, die in der Stadt Tashkent leben und Mitglieder von Hizb-ut-Tahrir sind. Besagte Schabab standen bereits in den Jahren 1999 und 2000 vor Gericht und wurden schließlich, nach etwa 20 Jahren Haft, entlassen.

Mehrere Mitglieder von Hizb-ut-Tahrir wurden von maskierten Beamten der Spezialeinheiten auf kriminelle Art und Weise verhaftet. Sie wurden ins Innenministerium gebracht und schwer gefoltert. Während des Prozesses gegen die 23 jungen Männer, der am 9. Mai dieses Jahres im Bezirk Sheikhan Tahur in Tashkent begann, erzählten die Schabab dem Richter, wie sie nach ihrer Verhaftung gefoltert wurden. Unter anderem berichteten sie von folgenden Vorkommnissen:

1) Nachdem die Schabab zur Dienststelle für innere Angelegenheiten gebracht worden waren, wurden ihnen Säcke über den Kopf gestülpt. Anschließend wurden sie zwei Tage in Folge stark unter Druck gesetzt. Sie wurden von 14 Uhr nachmittags bis sechs Uhr morgens gefoltert.

2) Die Schabab wurden gezwungen, Geständnisse zu unterschreiben, welche zuvor von der Ermittlungsbehörde vorbereitet worden waren. Eben jene Geständnisse sollen nun als Grundlage für die Anklage dienen. Konkret ereignete sich folgendes:

a) Falls einer der Verhafteten das Geständnis nicht unterschreiben würde, so drohten sie, würden sie seine Frau ins Büro der Ermittlungsbehörde bringen lassen und sie vergewaltigen.

b) Einem Schab wurde angedroht, dass man seinen Sohn, der im Ausland studiert, über die usbekische Botschaft im Ausland nach Usbekistan bringen würde.

c) Der Sohn eines anderen Schabs wurde zum Innenministerium gebracht und ebenfalls gezwungen, ein Geständnis zu unterzeichnen. Unter anderem wurde ihm angedroht, dass man seinen Sohn ebenfalls inhaftieren würde, sofern er das Geständnis nicht unterschreibe.

d) An einem anderen Ort wurde einer unserer Schabab während einer Voruntersuchung mit elektrischem Strom gefoltert.

Es ist bekannt, dass die Verfassung und die Gesetze Usbekistans willkürliche Festnahme und Verhaftungen strikt verbieten. Dennoch setzen die staatlichen Behörden diese Praxis fort. Es gab keine stichhaltigen Beweise für die Schuld der oben genannten, in Taschkent verhafteten Personen. Es gab auch keine Zeugenaussagen gegen sie. Sie wurden völlig zu Unrecht verhaftet! Obwohl die Republik Usbekistan das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter ratifiziert hat, wurden die Schabab auf grausame Weise gefoltert. Sie wurden von den ermittelnden Beamten unter Zwang zu Geständnissen und Zeugenaussagen gezwungen. Die Artikel 159 und 244 des Gesetzes der Republik Usbekistan, die damals zur Zeit des Karimov-Regimes gegen Mitglieder von Hizb-ut-Tahrir Anwendung fanden, wurden erneut gegen die Schabab der Partei angewendet.

Daher fragen wir: Wie kann das usbekische Regime es wagen, jene zu verhaften und zu foltern, die bezeugen, dass Allah (t) ihr Herr ist und sich für das Wohl Usbekistans und seines Volkes einsetzen. Gleichzeitig aber sieht die usbekische Regierung über die Machenschaften von korrupten Kriminellen und Übeltätern hinweg und erlaubt, dass diese uneingeschränkt das Land plündern und zerstören. Wie kann das sein? Inwiefern spiegelt das die sogenannte Meinungs- und Glaubensfreiheit wider, die das usbekische Regime vermeintlich schützt!?

Was in Usbekistan geschah und noch immer geschieht, bestätigt den intellektuellen Bankrott des säkularen Regimes. Es zeigt ferner auf, dass alle einflussreichen Figuren im Land in die Fußstapfen des Schlächters Karimov getreten sind. Warum sonst verhaftet und foltert das usbekische Regime wieder jene Schabab von Hizb-ut-Tahrir, die bereits mehr als zwanzig Jahres ihres Lebens in usbekischen Gefängnissen verbringen mussten? Warum sonst lügt das Regime und erhebt unbegründete Anschuldigen?

Dass jemand nur wegen seiner Ideen oder wegen seines Glaubens verurteilt wird, ist für die Menschen in Usbekistan nichts Neues. Seitdem das Karimov-Regime jeden Unschuldigen schuldig sprach, sind die Menschen nichts anderes gewohnt. Erstaunlich ist jedoch, dass die derzeitige Führung den Weg des Karimov-Regimes fortzusetzen scheint, obwohl sie von sich behauptet, ganz im Gegensatz zum Karimov-Regime keine „Politik der Unterdrückung und des Verstummens von Stimmen“ zu betreiben!

Es folgen die Namen unserer Brüder, die derzeit im Bezirk Scheichan Tahur in Taschkent vor Gericht stehen:

1) Yakubov Muradjan Nemtaovich

2) Afzalov Mahmut Dadabojevic

3) Alamov Isamuddin Jalalovich

4) Hekmatov Fakhruddin Sharafovich

5) Fazilbekov Dawaranbek Ulugbekovich

6) Akhonjanov Omid Abdurakhimovich

7) Mamurov Dilmurad Mukhtarovich

8) Tulaganov Mirzad Mirvoshidovich

9) Mirzi Akhmedov Mashrab Shamilevich

10) Gafurov Bakhtiyar Talatovich

11) Mirtalibov Abdurazak Abdovatahovich

12) Ashrafov Sadr al-Din Saladinovich

13) Ali Mammadov Aziz Agzamovich

14) Mirdib Akhmedov, Atabek Abdul Khalilovich

15) Rakhmetov Anwar Samadovich

16) Yuldashev Anorgan Sabitovich

17) Murat Tahirovic Nizamov

18) Kamalov Khairullah Abdul Ahdevich

19) Mahmudov Dilmurad Rahimovich

20) Abdullah Yev Zabihullah Khalilullah Yevitch

21) Abdurrahmanov Shaukat Abdurashidovich

22) Rahimov Ebadullah Rakhmonovich

23) Shamsev Alam Tulyaganovich

Folgende Schabab wurden in Taschkent, Andijon, Hawqan, Qarshi und Samarkand unrechtmäßig verhaftet, nach Taschkent gebracht und dort verhört:

1) Musa Yev Shukrallah Saadallah Yevitch

2) Salimov Dilshad

3) Tokhtasinov Abdul Hamid

4) Mammadov Mammadjan

5) Masalev Ravshan

6) Amanturdiyev Abdul Ghaffar

7) Timirov Torakul

8) Argachev Khurshid

9) Hemetov Atabek

10) Azizov Bakhtiar

11) Khakimov Bakhtiar

12) Yuldashev Kemal

13) Razquf Babur

14) Abdurrahmanov Anwar

15) Tagayev Shaukat

16) Arabov Ulugbek

Gegen sie wurde ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.

Wir sind äußerst besorgt über das Wohlergehen der genannten Personen, da wir um die Folter und den Druck wissen, dem unsere Schabab während ihrer Prozesse ausgesetzt sind.

Hizb-ut-Tahrir ist keine terroristische Organisation. Die Partei hat seit ihrer Gründung noch nie einen Gewalt- oder Sabotageakt begangen… und zwar in keinem der mehr als fünfzig Länder, in denen die Partei aktiv ist. Seit mehr als 25 Jahren führen die usbekischen Behörden einen Krieg gegen Hizb-ut-Tahrir. Trotz all der schrecklichen Verbrechen und der grausamen Morde, der Folterungen mit Todesfolge und der jahrzehntelangen Inhaftierungen, die von einer Gruppe von Kriminellen innerhalb des usbekischen Sicherheitsapparates gegen die Schabab von Hizb-ut-Tahrir verübt wurden, ist kein einziger Gewalt- oder Sabotageakt der Schabab der Partei gegen dieses Regime und seine Schergen nachgewiesen oder aufgezeichnet worden!

Dass Hizb-ut-Tahrir in Usbekistan auf die Liste terroristischer Organisationen gesetzt wurde, ist völlig unbegründet. Dies ist ein schweres Verbrechen und ein gefährlicher Irrtum. Daher fordern wir von den weisen religiösen Autoritäten der Muslime in Usbekistan, dem religiösen Komitee, sowie von den Strafverfolgungsbehörden und anderen offiziellen Stellen, dass sie darauf drängen, dass Hizb-ut-Tahrir von der Liste terroristischer Organisationen gestrichen wird!

Die reinen, rechtschaffenen und frommen Personen, die gerade zu Unrecht und mit aggressiven Methoden vor Gericht gezerrt werden, konnten mehrfach unter Beweis stellen, dass sie die Kriminalitätsrate in jenen Gebieten, in denen sie aktiv waren, reduziert haben. Sie haben unseren Aufruf auch an Kriminelle und Diebe herangetragen; An abgestumpfte Personen, die ihr Leben durch die Gnade Allahs veränderten und zu rechtschaffenen Menschen mit vornehmem Benehmen wurden.

Die Personen, die gerade vor Gericht stehen, stellen die Interessen, die Sicherheit und die Unversehrtheit Usbekistans über ihre eigenen Interessen und ihre persönliche Sicherheit!

Es handelt sich bei jenen Personen um Gläubige, die stets die Wahrheit sprechen und den Tadel eines Tadelnden nicht fürchten. Sie sind Menschen mit Verstand und Methodik.

(وَمَنْ أَحْسَنُ قَوْلاً مِّمَّن دَعَا إِلَى اللَّهِ وَعَمِلَ صَالِحاً وَقَالَ إِنَّنِي مِنَ الْمُسْلِمِينَ)

Und wer spricht bessere Worte als wer zu Allah ruft, rechtschaffen handelt und sagt: „Gewiss doch, ich gehöre zu den (Allah) Ergebenen“? (41:33)

Warum zwingt man gerechte und reine Personen dazu, ihre Heimat zu verlassen und ins Ausland auszuwandern, weil sie hierzulande Ungerechtigkeiten, Gefangenschaft und sogar Ermordung zu fürchten haben?

Herr Shavkat Mirziyoyev,

Alle Schabab von Hizb-ut-Tahrir, die in den Gefängnissen Usbekistans inhaftiert sind, derzeit vor Gericht stehen, gegen die ermittelt wird oder die aus Usbekistan ausgewandert sind und nun im Exil leben, sind Usbeken. Allah (t) hat ihnen das volle Recht zugestanden, ihre Meinung zum Wohle dieses Landes zu äußern. Ferner haben Sie bei Ihrem Amtsantritt einen Eid geleistet, dem Rahmen, den die usbekische Verfassung vorgibt, gegenüber getreu zu sein. Eben diese Verfassung bekräftigt das Recht des Einzelnen auf freie Meinungsäußerung und Religionsausübung. Das usbekische Regime hält sich also weder an Allahs Ge- und Verbote, noch an diesen verfassungsrechtlichen Rahmen! Daher fordern wir von Ihnen wie folgt:

1) Die Streichung von Hizb-ut-Tahrir von der Liste terroristischer Organisationen.

2) Die sofortige Freilassung aller Mitglieder von Hizb-ut-Tahrir, die unrechtmäßig in den Gefängnissen Usbekistans festgehalten werden, wobei einige von ihnen bereits seit 25 Jahren inhaftiert sind.

3) Dass die schweren Anklagepunkte gegen die Schabab von Hizb-ut-Tahrir, die derzeit in Taschkent vor Gericht stehen, umgehend fallen gelassen werden und dass diejenigen, die sie gefoltert, misshandelt und getötet haben, sich an ihrer statt vor einem Gericht zu verantworten haben.

4) Die Einstellung der Ermittlungen gegen unsere Schabab, die zu Unrecht und unter Anwendung aggressiver Methoden verhaftet wurden.

5) Die Beendigung der strafrechtlichen Verfolgung der Schabab von Hizb-ut-Tahrir, sowohl für gesuchte Personen, als auch für diejenigen, die sich aktuell im Ausland aufhalten.

29.Ḏū l-Ḥiǧǧa 1445 n. H.
05.07.2024 n. Chr.
Hizb-ut-Tahrir
Usbekistan
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