Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied im März dieses Jahres, dass ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz durchaus zulässig sein kann. In einem Kopftuchverbot sei keine „unmittelbare Diskriminierung“ zu sehen. Es ging unter anderem um eine muslimische Frau aus Belgien, der gekündigt wurde, nachdem sie beschloss, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. In einem anderen Fall in Frankreich wurde eine muslimische Software-Designerin mit Kopftuch entlassen, nachdem sich ein Kunde über das Kopftuch beschwert hatte. Für Deutschland heißt das, dass sich deutsche Gerichte in Zukunft am Urteil des Europäischen Gerichtshofs orientieren werden.