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F&A: Ist es erlaubt, die baiʿa für den Kalifen zeitlich zu begrenzen

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Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen

Antwort auf eine Frage

Ist es erlaubt, die baiʿa für den Kalifen zeitlich zu begrenzen?

Frage

As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh. Unser ehrenwerter Scheich, ein freundlicher Gruß!

Meine Frage betrifft die baiʿa, bei der es sich ja um einen Vertrag aus freiem Einverständnis zwischen der Umma und dem Kalifen handelt. Ist es erlaubt, sie zeitlich z. B. auf vier oder fünf Jahre zu begrenzen, wie es in den heutigen Systemen üblich ist? Haben diejenigen, die das behaupten, einen Beweis oder Scheinbeweis dafür?

Möge Allah dich segnen und dich und uns zu jenen machen, die Er für die Unterstützung des Islam und dessen Emporhebung heranzieht.

Antwort:

Wa ʿalaikum as-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuh!

1. Die Offenbarungstexte bezüglich der baiʿa für den Kalifen widersprechen einer zeitlichen Begrenzung. Denn die baiʿa für den Gesandten (s) und für die Rechtgeleiteten Kalifen bezog sich auf das Regieren nach dem Buche Allahs und der Sunna Seines Gesandten (s). Das war ihre bindende Einschränkung. Wenn also der Kalif vom Regieren nach dem Buche Allahs und der Sunna Seines Gesandten (s) ablässt, ist seine Herrschaft gemäß den diesbezüglich ergangenen Rechtssprüchen, die die Absetzungsweise des Kalifen und die Befugnisse des maẓālim-Gerichts detailliert ausführen, beendet. Eine zusätzliche Einschränkung festzulegen, wäre unzulässig, da dies dem Wortlaut der baiʿa widersprechen würde. Ihr Wortlaut umfasst nämlich ausschließlich die Regentschaft nach dem Buche Allahs und der Sunna Seines Gesandten (s), wie es die Hadithe und der Konsens der Prophetengefährten (iğmāʿ aṣ-ṣaḥāba) belegen.

Was die Sunna anlangt, so berichtet al-Buḫārī in geschlossener Kette von ʿUbāda ibn aṣ-Ṣāmit, der sagte:

»دَعَانَا رَسُولُ اللهِ صلى الله عليه وسلم فَبَايَعْنَاهُ، فَكَانَ فِيمَا أَخَذَ عَلَيْنَا: «أَنْ بَايَعَنَا عَلَى السَّمْعِ وَالطَّاعَةِ فِي مَنْشَطِنَا وَمَكْرَهِنَا، وَعُسْرِنَا وَيُسْرِنَا، وَأَثَرَةٍ عَلَيْنَا، وَأَنْ لَا نُنَازِعَ الْأَمْرَ أَهْلَهُ»، قَالَ: «إِلَّا أَنْ تَرَوْا كُفْرًا بَوَاحًا عِنْدَكُمْ مِنَ اللهِ فِيهِ بُرْهَانٌ»

Der Prophet rief uns zur baiʿa auf und wir leisteten sie ihm. Zu dem, wofür er uns die baiʿa abnahm, zählte, dass wir hören und gehorchen in dem, was uns ereifert und was uns widerwillig ist, in schweren wie in leichten Zeiten, auch auf die Bevorzugung (anderer) uns selbst gegenüber hin und dass wir die Befehlsgewalt jenen, die sie innehaben, nicht streitig machen. Er ergänzte: "Es sei denn, ihr seht einen offenkundigen Unglauben (kufr), für den ihr von Allah einen eindeutigen Beweis habt!‘“ Muslim tradiert den Hadith ebenfalls in geschlossener Kette.

Auch berichtet Muslim einen Hadith von Yaḥyā ibn Ḥuṣain über seine Großmutter Um al-Ḥuṣain, in dem Yaḥyā sprach: Ich hörte sie sagen: „Es sprach der Gesandte Allahs (s):

«إِنْ أُمِّرَ عَلَيْكُمْ عَبْدٌ مُجَدَّعٌ - حَسِبْتُهَا قَالَتْ - أَسْوَدُ، يَقُودُكُمْ بِكِتَابِ اللهِ تَعَالَى، فَاسْمَعُوا لَهُ وَأَطِيعُوا»

Wenn euch ein Knecht mit abgeschnittener Nase - ich glaube, sie sagte: einschwarzer Knecht - vorgesetzt wird, der euch mit dem Buche Allahs führt, so hört auf ihn und gehorcht!

Aus all dem geht deutlich hervor, dass sich die baiʿa und der Gehorsam fortsetzen, solange nach dem Buch Allahs und der Sunna Seines Gesandten (s) regiert wird. Ausgenommen ist das Aufkommen eines offenkundigen Unglaubens (kufr), d. h. einer definitiven Übertretung des islamischen Rechts.

Was den Konsens der Prophetengefährten betrifft, so wurde den Rechtgeleiteten Kalifen die baiʿa auf Basis des Regierens nach dem Buche Allahs und der Sunna Seines Gesandten geleistet, ohne sie an eine bestimmte Zeitspanne zu binden. Die baiʿa erfolgte vor der versammelten Gefährtenschaft, Allahs Wohlgefallen über sie. Somit ist ihr Konsens darüber ergangen, dass die baiʿa zeitlich nicht begrenzt wird. Der Fortbestand des Kalifen in seinem Amt ist vielmehr an den Gehorsam gegenüber Allah und Seinem Gesandten (s) geknüpft, d. h., an das Regieren nach dem, was Allah herabgesandt hat. Muʿammar ibn Rāšid tradiert in seinem Werk „al-Ğāmiʿ“ folgenden Bericht in geschlossener Kette:

«يَا أَيُّهَا النَّاسُ إِنِّي قَدْ وُلِّيتُ عَلَيْكُمْ وَلَسْتُ بِخَيْرِكُمْ... أَطِيعُونِي مَا أَطَعْتُ اللَّهَ وَرَسُولَهُ، فَإِذَا عَصَيْتُ اللَّهَ وَرَسُولَهُ فَلَا طَاعَةَ لِي عَلَيْكُمْ، قُومُوا إِلَى صَلَاتِكُمْ يَرْحَمْكُمُ اللَّهُ»

Abū Bakr hielt vor uns eine Ansprache, er sagte: „Ihr Menschen! Ich bin euch vorgesetzt worden und bin nicht der Beste unter euch. Gehorcht mir, solange ich Allah und Seinem Gesandten gehorche. Bin ich Allah und Seinem Gesandten ungehorsam, so obliegt euch kein Gehorsam mir gegenüber. Erhebt euch zum Gebet, möge Allah Sich eurer erbarmen!“

Aus diesen Belegen wird klar, dass die Dauer nicht eingeschränkt wurde. Erwähnt wird vielmehr der Gehorsam des Kalifen gegenüber Allah und Seinem Gesandten (s). Solange also der Kalif nach dem regiert, was Allah herabgesandt hat, besteht seine Herrschaft weiter. Widerspricht er einem definitiven Text, ist sie beendet, auch wenn sie nur ein oder zwei Monate gedauert hat. Dies geschieht gemäß den islamischen Rechtssprüchen, die zur Absetzung des Kalifen und zu den Befugnissen des maẓālim-Richters ergangen sind.

2. Haben nun jene, die eine Befristung propagieren, einen Beweis oder Scheinbeweis für ihre Behauptung? Weder können wir einen Beweis noch einen Scheinbeweis für sie erkennen. Diesen Sachverhalt haben wir in der Frage/Antwort vom 16. Ğumādā l-Āḫira 1434 n. H., dem 6. 4. 2013, ausführlich und vollständig behandelt. Man kann sie nachlesen.

Euer Bruder ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta

26. Muḥarram 1438 n. H.

27.10.2016 n. Chr.

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Hizb ut Tahrir Palästina (das heilige Land): Moscheerede „Das Versprechen Allahs ist Haqq und die Balfour Deklaration ist falsch jedoch verehrt von den Verräter durch die Annahme der internationalen Resolutionen

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Hizb ut Tahrir Palästina (das heilige Land): Moscheerede „Das Versprechen Allahs ist Haqq und die Balfour Deklaration ist falsch jedoch verehrt von den Verräter durch die Annahme der internationalen Resolutionen

Die Wöchentliche Rede von Dr. Musab Abu Arqoub

Mitglied von Hizb ut Tahrir Palästina (das heiliges Land)

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Anlässlich des Jahrestages der Eroberung von Konstantinopel hielt Hizb-ut-Tahrir / Amerika eine Konferenz unter folgendem Titel ab: „Die Unterstützung Allahs ist nahe!“

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Am Sonntag, dem 19. Januar 2020 n. Chr. – dem 24. Ǧumādā al-auwal 1441 n. H. – hielt Hizb-ut-Tahrir / Amerika eine Konferenz mit folgendem Titel ab: „Die Unterstützung Allahs ist nahe!“ Diese Konferenz fand vor dem Hintergrund der ausgedehnten weltweiten Kampagne statt, die vom zentralen Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir unter der Leitung des amīr von Hizb-ut-Tahrir, des ehrenwerten Gelehrten, šaiḫ ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta - möge Allah (t) ihn beschützen – ins Leben gerufen wurde. Diese Kampagne trägt den Titel: „Die Prophezeiung von der Eroberung Konstantinopels hat sich erfüllt… nun erfüllen sich die nächsten Prophezeiungen!“

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Hizb ut Tahrir / Kenia Aktivitäten welche die hundertjährige Zerstörung des Kalifats markieren

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Unter der Führung vom amīr von Hizb-ut-Tahrir, der ehrenwerte Gelehrte ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta – möge Allah ihn schützen – startete Hizb ut Tahrir eine umfangreiche, globale Kampagnezum hundertsten Jahrestag der Zerstörung des Kalifats, 28. Rajab 1442 n. H. / 2021 n. Chr. Auf dieser Seite werden wir über die Aktivitäten von Hizb ut Tahrir / Kenia, als Teil der globalen Kampagne, umfangreich berichten.

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Antwort auf eine Frage Das Reisen einer Frau

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Keiner Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es gestattet, eine Reise von einem Tag und einer Nacht zu unternehmen, außer mit einem maḥram von ihr. (maḥram: ein für die Frau eheverbotener Mann). Bei Muslim auf dem Weg von Abū Huraira tradiert.

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