Die Wahrheit hinter den „Anti Terror Gesetzen“ am Beispiel Australiens
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Die Wahrheit hinter den „Anti Terror Gesetzen“ am Beispiel Australiens
Die Wahrheit hinter den „Anti Terror Gesetzen“ am Beispiel Australiens
Gepriesen sei Allah. Segen und Friede über den Gesandten Allahs, über seine Familie, seine Gefährten und diejenigen, die ihm gefolgt sind.
Ehrenwerte Geschwister,
as-salāmu ʿalaikum wa raḥmatu l-lāhi wa barakātuh!
Wir wenden uns mit diesem Aufruf an euch in der spirituellen Atmosphäre des gesegneten Monats Ramadan - dem glorreichen Fastenmonat.
Hizb-ut-Tahrir hat am 19.06.2015 eine Verlautbarung mit dem Titel „Der vorletzte Aufruf - von Hizb-ut-Tahrir!“ herausgegeben, welche an die islamische Umma im Allgemeinen und an deren machtvolle und schutzgewährende Personen im Besonderen gerichtet ist.
Donnerstag, der 18.06.2015, ist der 1. Ramadan
Am 22. April 2015 wurde der weitbekannte und geachtete Saad Jagranvi, Vorstand des zentralen Kommunikationskomitees von Hizb-ut-Tahrir der wilāya Pakistan, spät nachts von den Schergen des Regimes regelrecht gekidnappt. Dies war die letzte kriminelle Aktion auf der langen schwarzen Liste der verbrecherischen Akte des Regimes gegen Hizb-ut-Tahrir. So verhaftete das Regime mehrere Mitglieder von Hizb-ut-Tahrir in ganz Pakistan, darunter Naveed Butt, den offiziellen Mediensprecher von Hizb-ut-Tahrir in Pakistan, der am 11. Mai 2015 ins vierte Jahr seiner Entführung tritt.
Nach wie vor sind die Enthüllungen der „Panama-Papers“ Gesprächsstoff unter Medienvertretern und Politikern, insbesondere unter jenen, deren Namen in den Dokumenten aufscheinen. In der Zeitschrift „ar-Rāya“ Ausgabe Nr. 73 habe ich dazu einen Artikel gelesen, der kurz gesagt die USA für das Bekanntwerden dieser Dokumente verantwortlich macht.
Am Mittwoch, dem 25/2/2015, ist das neue Islamgesetz vom österreichischen Nationalrat beschlossen worden. Die nun abgesegnete Fassung unterscheidet sich kaum vom Entwurf, der im vergangenen Herbst der Öffentlichkeit vorgelegt wurde. Nur die Übergangsfristen für das Verbot der Auslandsfinanzierung inländischer muslimischer Vereine und der Anstellung aus dem Ausland finanzierter Vorbeter und Imame sind um ein halbes Jahr verlängert worden. Auch andere Details, wie die Regeln zur Bestellung des Lehrpersonals zur Unterrichtung angehender Imame und Lehrkräfte, wurden zur besseren Optik nachkorrigiert. Im Kern aber hat sich an der Fassung nichts geändert