Der nötigende Zwang und das Verbot, das Herz zu spenden
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Zu den allgemeinen Zielsetzungen der Scharia (maqāṣid aš-šarīʿa) zählt der Erhalt des Lebens. Diese Zielsetzungen stellen jedoch weder einen Rechtsgrund (ʿilla) für die islamischen Rechtssprüche als Ganzes dar noch für einen einzelnen Rechtsspruch davon.