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Wilaya Pakistan

H.  21 Shawwal 1439 No: PR18044
M.  Donnerstag, 05 Juli 2018

Presseverlautbarung

Sich am demokratischen System durch Wahlen zu beteiligen ist verboten (ḥarām)

Die Demokratie gewährt ausgewählten Volksvertretern das Recht zur Gesetzgebung; dieses Recht gebührt aber einzig Allah (t)

Mit jedem weiteren Tag der vergeht lassen mehr und mehr Muslime Pakistans von der Demokratie ab. Darüber hinaus werden sie sich zunehmend der Tatsache bewusst, dass die Demokratie nicht dem Regierungssystem des Islam entspricht, sondern vielmehr das Kalifat. Die korrupte Herrscherklasse weiß, dass die Muslime Pakistans eine enge Verbundenheit zum Islam haben. Um zu verhindern, dass die Muslime in Pakistan der Demokratie den Rücken kehren, versuchen sie, den Islam zu verfälschen. Sie sorgen dafür, dass Rechtsgutachten (fatāwā) veröffentlicht werden, in denen behauptet wird, dass das Wählen eines frommen und aufrichtigen Wahlkandidaten islamrechtlich verpflichtend wäre. Tatsächlich jedoch ist die Partizipation am demokratischen System durch Beteiligung an den Wahlen verboten (ḥarām). Die Demokratie gewährt ausgewählten Volksvertretern das Recht zur Gesetzgebung; dieses Recht gebührt aber einzig Allah (t).

Die Demokratie sieht vor, dass die Souveränität in Händen des Volkes liegt. Damit entscheiden Menschen aus ihrer Laune heraus über Gesetze, die anschließend vom Herrscher verabschiedet werden. Der Islam lehrte uns jedoch, dass Allah (t) der einzige Gesetzgeber ist, Dessen Ge- und Verboten sich die Menschen zu unterwerfen haben. Allah (t) sprach:

{إن الحكم إلا لله}

Die Entscheidung liegt allein bei Allah (…) (12:67)

Mit der Offenbarung des Islam ist es den Männern und Frauen nicht länger erlaubt, sich den Gesetzen des Islam zu widersetzen, und ihren Wünschen und Launen entsprechend eigene Gesetze zu erlassen. Allah (t) sprach:

{وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ وَلاَ مُؤْمِنَةٍ إِذَا قَضَى اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَمْرًا أَنْ يَكُونَ لَهُمْ الْخِيَرَةُ مِنْ أَمْرِهِمْ وَمَنْ يَعْصِ اللَّهَ وَرَسُولَهُ فَقَدْ ضَلَّ ضَلاَلاً مُبِينًا}

Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum. (33:36)

Der Islam erlaubt es einem Regenten nicht, mit etwas anderem zu regieren, außer mit dem, was Allah (t) herabgesandt hat. Allah (t) sprach:

{وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنزَلَ اللَّهُ فَأُوْلَئِكَ هُمْ الظَّالِمُونَ}

Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungerechten. (5:45)

Wie kann jemand das Wählen im demokratischen System angesichts dieser klaren Belegtexte für verpflichtend erklären? Wie kann es für den Muslim verpflichtend sein, über die Zusammensetzung eines Parlaments abzustimmen, das die Gesetze Allahs (t) ignoriert und eigene Richtlinien für erlaubt (ḥalāl) und verboten (ḥarām) verabschiedet!? Selbst wenn das Parlament ein Gesetz verabschieden würde, dass einem Gesetz des Islams entspricht, hätten sie dieses nur aufgrund der Tatsache erlassen, dass die Mehrheit im Parlament für dieses Gesetz gestimmt hat. Was der Koran und die Sunna von den Menschen verlangen spielt im demokratischen System also keinerlei Rolle. Wie kann es sein, dass die Umsetzung der Gesetze Allahs (t) die Zustimmung des Volkes erfordert!? Der Gesandte Allahs (s) fragte seine Gefährten nie nach ihrer Zustimmung, bevor er die Offenbarungen des Erhabenen ausführte. Auch die rechtgeleiteten Kalifen baten das Volk oder ihre Vertreter nie um ihre Zustimmung, bevor sie den ḥukm Allahs (t) umsetzten.

Das Wählen innerhalb der Demokratie ist ein Prozess, bei dem das Volk Vertreter wählt, die dann im Auftrag des Volkes Gesetze verabschieden. In Pakistan herrscht faktisch die Demokratie, ein säkulares und damit unislamisches System. Jeder klardenkende Mensch wird diese Tatsache nicht leugnen. Wenn ein System in seiner Grundlage und in den Details unislamisch ist, so ist jedweder Versuch das Wählen für ein solches System als islamische Pflicht zu deklarieren, nichts als ein Täuschungsversuch. Mit so einer Behauptung spotten sie über die Gesetze Allahs (t). Weiterhin ist jeder Versuch, das demokratische System zu schützen, eine Sünde. Ein Rechtsprinzip in den Grundlagen des islamischen Rechts besagt, dass „das Mittel (al-Wasīla) zum Verbotenen (ḥarām) ebenfalls verboten ist.“ Damit einhergehend ist das Wählen im demokratischen System verboten. Die von der Regierung unterstützten Rechtsgutachten (fatāwā), in welchen das Wählen im demokratischen System für erlaubt (ḥalāl) erklärt werden, sind damit wertlos.

Es liegt an den wachsamen und aufrichtigen Muslimen, die Realität des demokratischen Kolonialsystems – dem System des Unglaubens, dass den Muslimen von der britischen Besatzungsmacht zurückgelassen wurde – aufzudecken. Die Muslime sind verpflichtet das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Sie müssen das Volk in eine positive Richtung bewegen, indem sie sie jene ahādīth lehren, in denen der Gesandte Allahs (s) über die Frohbotschaft der Wiedererrichtung des Kalifats gemäß der Methode des Prophetentums berichtet. Lasst und die Umma für die Rückkehr des Kalifats vorbereiten! Jetzt, wo die Muslime aktiv versuchen, den Islam und sein Regierungssystem zu verstehen, ist der beste Zeitpunkt für diese Tätigkeit. Von Aḥmad wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sprach:

«ثُمَّ تَكُونُ مُلْكًا جَبْرِيَّةً فَتَكُونُ مَا شَاءَ اللَّهُ أَنْ تَكُونَ ثُمَّ يَرْفَعُهَا إِذَا شَاءَ أَنْ يَرْفَعَهَا ثُمَّ تَكُونُ خِلَافَةً عَلَى مِنْهَاجِ النُّبُوَّةِ ثُمَّ سَكَتَ»

Sodann wird eine Gewaltherrschaft folgen. Sie wird weilen, solange Allah sie weilen lässt. Dann wird Allah sie aufheben, wenn Er sie aufheben will. Sodann folgt ein Kalifat gemäß dem Plan des Prophetentums.

Dann schwieg er (s).

Medienbüro von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Pakistan

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