Der islamische Rechtsspruch zur bildlichen Darstellung
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Jemand arbeitet in einem Beruf, der mit bildlichem Darstellen in Verbindung steht. Dabei hat er folgende Tätigkeiten zu vollziehen:
•Die Bearbeitung von Bildern und ihre Korrektur (dazu zählt: die Beseitigung von Falten, die Veränderung der Augenfarbe oder einiger anderer Gesichtsmerkmale etc.)
- Das Zeichnen von Personen- und Tierbildern, die der Realität ähneln.