Der Rechtsspruch bezüglich des dūyānī- und nisfikī-Vertrages in Afghanistan
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Unser ehrenwerter Scheich! Bei uns in Afghanistan existiert ein weit verbreitetes Geschäftsgebaren, wo wir nicht wissen, ob es islamrechtlich korrekt ist. Dabei handelt es sich um folgende Vereinbarung: Ein Armer…
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